Änderungen bei Grundstücksvergabe und Mietendeckel

Die Landeshauptstadt München hat das „Wohnungspolitische Handlungsprogramm“ fortgeschrieben und Veränderungen in den Rahmenbedingungen vorgenommen. So werden Grundstücke attraktiver und die Errichtung von gefördertem Wohnraum finanzierbar. Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

Wahlrecht zwischen Grundstückskauf und Erbpacht

Die Landeshauptstadt München bietet mit den kommenden Grundstücksausschreibungen in Moosach, Solln und Freiham die Grundstücke auch wieder zum Kauf an. Genossenschaften, die sich künftig auf Grundstücke bewerben und den Zuschlag erhalten, können nun wählen zwischen Erbpacht und Grundstückskauf. In München gibt es Genossenschaften die Grundstücke zum Kauf eindeutig präferieren, da dann keine Ungewissheit entsteht bei Ablauf des Erbbaurechtes, es ein breiteres Feld an finanzierenden Banken gibt, Formalitäten rund um Grundstücksdienstbarkeiten einfacher sind und eventuell anfällige Sanierungsarbeiten in der zweiten Hälfte der Laufzeit des Erbpachtvertrages zukunftsfähiger sind. Jüngere Genossenschaften könnten jedoch den Erwerb des Grundstückes in Erbpacht vorziehen, da für sie ein Grundstückskauf eventuell nicht erschwinglich ist. https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/8554191

Erhöhung der Erstvermietungsmieten für geförderte Wohnungen

In der Hoffnung, dass so der geförderte Wohnungsbau finanzierbar ist, hat die Landeshauptstadt München die Höchstmiete für den geförderten Wohnungsbau angehoben. Folgende Richtwerte gelten ab sofort für neu zu stellende Förderanträge:  

  • Einkommensorientierte Förderung: 11,00€/m²WF
  • München Modell: 12,20€/m²WF
  • Konzeptioneller Mietwohnungsbau: 15,00€/m²WF

Mit Erhöhung der Miete steigt auch der Grundstückswert. Diese betragen nun:

  • Einkommensorientierte Förderung: 400€/m²GF
  • München Modell: 700€/m²GF

https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/8554218

Verlängerung „Teuerungsausgleich“ konzeptioneller Mietwohnungsbau

Stark steigende Baupreise und steigende Zinsen belasten die Baubranche weiterhin. Zur Finanzierung der Wohnungen im sogenannten „Konzeptionellen Mietwohnungsbau“ hat die Stadt im März 2023 einen befristeten Teuerungsausgleich beschlossen. Hier erhalten Unternehmen, die Wohnungen in diesem Fördermodell errichten einen Zuschuss von 1300€ pro m² Wohnfläche. Die Frist ist nun auf alle Grundstückszuschläge, die im Jahr 2025 erfolgen verlängert worden.

 

Zurück

nach oben