Die Idee und Praxis der Genossenschaft wird zum immateriellen Weltkulturerbe
Die Idee und Praxis der Genossenschaft wird zum immateriellen Weltkulturerbe.
Das hat das zuständige Unesco-Komitee in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba beschlossen. Die Begründung:
Eine Genossenschaft ist eine freiwillige Vereinigung von Menschen mit gleichen Interessen, die individuelles Engagement und Selbstbewusstsein fördert und soziale, kulturelle und ökonomische Partizipation ermöglicht. Es ist eine allen offenstehende Form der gesellschaftlichen Selbstorganisation, ein Modell der kooperativen Selbsthilfe und Selbstverantwortung. Mitglieder werden durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu Miteigentümern. Ihre, von der Zahl der erworbenen Anteile unabhängige Stimme sichert ihnen Mitbestimmung und die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung zu. Dies ist ein besonderer Ausdruck von Solidarität und gemeinsamer Verantwortung. Die hohe Anzahl von Genossenschaftsmitgliedern in Deutschland und die rechtliche Absicherung ihrer Grundsätze durch ein Genossenschaftsgesetz sind im internationalen Vergleich Besonderheiten.
Weltweit leisten Genossenschaften einen „Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung beispielsweise durch Armutsreduzierung über lokale Beschäftigung und soziale Integration“.
In Deutschland legten Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen Mitte des 19. Jahrhunderts wichtige Grundlagen für die heutige Genossenschaftspraxis.