Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2023

Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2023

Die erneuerbaren Energien sind ein wichtiger Schlüssel für eine nachhaltige Energieversorgung. Dazu tragen auch steuerliche Maßnahmen bei, die weiterentwickelt werden. So wird für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt eine Ertragsteuerbefreiung eingeführt. Sie gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms, was eine weitere Vereinfachung darstellt. Für diese Photovoltaikanlagen ist kein Gewinn mehr zu ermitteln und damit sind in den Einkommensteuererklärungen keine Angaben mehr erforderlich.

Dies gilt auch für Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung auf Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Immobilien; dann sind bis zu 15 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit steuerbefreit. Ursprünglich sollte die Befreiung ab dem 1. Januar 2023 gelten, nun tritt sie bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern gilt in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaikanlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

Ihren steuerlich begünstigten Status verlieren Projekte, wenn sie mehr als 10 Prozent ihrer Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit erzielen, soweit es sich um Einnahmen aus der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus dem Betrieb von Ladestationen handelt.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2023/01/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-1-steuerliche-aenderungen-2023.html

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