Mehr Geld für bezahlbaren Wohnraum

Befristeter Teuerungsausgleich für Wohnbaugenossenschaften

Jetzt können wieder bezahlbare Wohnungen errichtet werden! Mit dem am 22.03.2023 im Münchner Stadtrat einstimmig beschlossenen Teuerungsausgleich ist die Wirtschaftlichkeit von Wohnungen im Programm „konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB)“ gegeben. Mit diesem 270 Millionen Euro umfassenden Förderprogramm gleicht die Stadt die seit 2020 stark gestiegenen Baukosten aus.

Festgesetzt am Baukostenindex von Dezember 2022 können förderfähige Projekte einen Zuschuss von 1300€ pro qm Wohnfläche beantragen. Die Beantragung des Zuschusses kann bis zu 18 Monate nach Grundstückszuschlag erfolgen und bemisst sich am dann geltenden Baukostenindex. Mit dem befristeten Teuerungsausgleich sichert die Stadt insbesondere die Vorhaben von Genossenschaften, unterstützt aber auch die Wohnungsbaugesellschaften und privaten Bauträger. Die Voraussetzung ist, dass sie vom Beginn der Corona-Pandemie am 11. März 2020 bis 31. Dezember 2024 einen Grundstückszuschlag für ein Bauvorhaben im KMB erhalten haben.

Auf diesen Förderbaustein haben bauwillige Genossenschaften gewartet und können nun ihre anvisierten Projekte in die Tat umsetzen.  

Zum Artikel der LHM

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