Neues Wohnungsbauförderprogramm "Wohnen in München VII"

Das im Dezember verabschiedete Wohnungsbauförderprogramm WIM VII der Stadt München bietet so manche Neuerung für Genossenschaften und es sendet ein Signal: Die Landeshauptstadt möchte, dass bezahlbarer Wohnraum entsteht und ist bereit dafür tief in die Tasche zu greifen.

Wichtige Partner: Genossenschaften
Das von 2023 bis 2028 gültige, 100 Seiten umfassende Programm ist mit einem Finanzvolumen von insgesamt 2 Milliarden Euro ausgestattet. Während dieser Laufzeit soll es ständig weiterentwickelt und ergänzt werden. Für März ist beispielsweise ein „Teuerungsausgleich“ für Wohnungen im konzeptionellen Mietwohnungsbau geplant und auch das Kapitel „Werkswohnungen“ soll erweitert werden. Als Zielzahl werden 2000 neue geförderte und preisgedämpfte Wohnungen pro Jahr ausgegeben. Während der Programmlaufzeit sollen diese nach Möglichkeit noch weiter gesteigert werden. Als Bauherrn kommt Genossenschaften eine große Bedeutung zu. Projekte dieser nicht Gewinn orientierten Rechtsform leisten in den Augen der Stadt „wichtige Beiträge zu Themen des innovativen Wohnungsbaus“. Ihnen werden 20% bis 40% der städtischen Flächen zur Verfügung gestellt.
Doch „verscherbeln“ wird die Stadt keine Grundstücke mehr. Sie werden ausschließlich im Erbbaurecht über 80 Jahre vergeben, damit langfristige Bindungen für sozialen Wohnraum erhalten bleiben.

Finanzielle Hilfe
Durch Corona und den Ukrainekrieg sind die Bau- und Finanzierungskosten in die Höhe geschnellt. Damit Bauherrn neue Projekte zu den von der Stadt vorgegebenen Mietgrenzen wirtschaftlich realisieren können, greift die Stadt ihnen unter die Arme. Das neu eingeführte „Baudarlehen“ für die Förderstufen MM und EOF kann in vier verschiedenen Stufen bis zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens beantragt werden. Dies stärkt den Genossenschaften den Rücken.
Und auch die Einlagen der Nutzer:innen der EOF II geförderten Wohnungen werden den Genossenschaften in Zukunft kein Kopfzerbrechen mehr bereiten. Diese werden mit dem neuen Programm bis zu einer Höhe von 750€/m² Wohnfläche von der Stadt übernommen.

München Modell und Belegungsrecht
Die Belegung der EOF Wohnung kann zur Hälfte durch eigene Genossenschaftsmitglieder erfolgen, bei der anderen Hälfte hat die Stadt das Vorschlagsrecht. So kann in den Fällen geholfen werden, wo eine Wohnung besonders dringend benötigt wird.
Das „München Modell“ trägt vor allen Dingen in den neuen Stadtvierteln zur „Münchener Mischung“ bei. Sie leisten hier einen „wichtigen Beitrag zur Entwicklung nachhaltiger Nachbarschaften und sozial stabiler Quartiere“. Beim München Modell klafft die Zahl der berechtigten Haushalte und die zu vergebenden Wohnungen besonders weit auseinander. In 2022 gibt es rund 15.000 registrierte Haushalte im Gegensatz zu 588 im München Modell fertig gestellten Wohnungen. Anders als der Name suggeriert, ist das München Modell nicht nur den Münchnern vorbehalten, sondern ist für alle, die in München leben wollen und die entsprechenden Einkommensgrenzen einhalten.

Belegungsoptimierung und Wohnungstausch
Doch das wohnungspolitische Handlungsprogramm setzt nicht allein auf Neubau. Neben Programmen für Bestandssanierungen und Umbau, gibt es weitere Maßnahmen. Eine davon ist das Pilotprojet mit dem Ziel des Wohnungstauschs. Denn von Personen, die allein in einem Haus oder in einer viel zu großen Wohnung leben, und von Familien, die zu fünft in einer 3-Zimmer Wohnung leben, kann nahezu jeder berichten. Momentan ist das Wohnungstauschprogramm Mieter:innen der städtischen Wohnungsbaugesellschaften vorbehalten. 22 Wohnungen konnten hier bereits getauscht werden.

In naher Zukunft soll es eine digitale Plattform geben, die sich auch für Genossenschaften und den freien Markt öffnet.

Bei all diesen guten Nachrichten steht jedoch laut Handlungsprogramm WiM VII fest, dass „die Diskrepanz zwischen Bedarf und Angebot an (bezahlbarem) Wohnraum […] auch in Zukunft nur gelindert aber nicht gelöst werden kann.“

Quelle: https://risi.muenchen.de/risi/dokument/v/7400301

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