Rückschau Fachgespräch: Wohnflächen im geförderten Wohnungsbau

Wenn geförderte Wohnungen zu „Wohnlaboren“ werden, ist einiges möglich, das ist die Erkenntnis des Abends vom 25.01.24 an dem die mitbauzentrale zum Fachgespräch zu “Wohnflächen im geförderten Wohnungsbau” geladen hatte. Anwesend waren Vertreter:innen unterschiedlicher Genossenschaften aus München und dem Umland, sowie für die Bewilligung zuständige Personen der Landeshauptstadt München.  

Im geförderten Wohnungsbau gibt es starre Vorgaben wie beispielsweise, dass ein Zimmer für eine Person mindestens 10qm groß und ein Zimmer für 2 Personen mindestens 14qm sein soll. Durch die Ernennung eines Projektes zum „Wohnlabor“ möchte und kann die Landeshauptstadt München größere Spielräume ermöglichen und mehr Gestaltungsfreiheit schaffen, um Bedarfen von Genossenschaften und Bewohner:nnen Rechnung zu tragen. In Wohnlaboren können zukunftsfähige Grundrissideen getestet werden. Ebenfalls machte die Bewilligungsstelle klar, dass sie im Rahmen ihrer Ermessensspielräume einige Vorgaben durch schlüssige Argumentation freier auslegen kann. Durch diese wird es möglich sein, im geförderten Wohnungsbau Grundrisse zu entwickeln, die sich unterschiedlichen Lebensphasen anpassen können.

Bindend sind jedoch in jedem Fall die Wohnflächenobergrenzen für geförderte Wohnungen. Ein- und zwei Personen Haushalte können im „München Modell“ und im „konzeptionellen Mietwohnungsbau“ nach den aktuellen Richtlinien auch zwei- bzw. drei-Zimmer Wohnungen beziehen. Besonders für junge Paare mit Kinderwunsch und ältere Paare, die sich verkleinern wollen, ist dies eine interessante Möglichkeit.  

Christian Hadaller von der „Kooperative Großstadt eG“ stellte dazu das neueste Bauvorhaben der Genossenschaft in Neufreimann vor. In einem offenen Realisierungswettbewerb konnten Architekturbüros Antworten auf die Frage geben, wie Grundrisse mit flexiblen Zimmern aussehen könnten. Christian Hadaller stellte drei Arbeiten vor. Vorgabe der Genossenschaft war, sogenannte FlexZimmer einzuplanen, die wahlweise einer Wohnung zugeschlagen werden können, gemeinschaftlich von mehreren genutzt werden oder als einzelne kleine abgeschlossene Wohnung angemietet werden können. Diese FlexZimmer sollen für eine Nutzung von 3 Jahren vergeben werden. Dann soll die Bewohnerschaft neu entscheiden können, wer dieses Zimmer gerade am nötigsten hat.
Auf diese Weise kann auf eine wachsende oder schrumpfende Familie reagiert werden. Eine Hürde gilt es aber für diese flexiblen Grundrisse und mit Wohnlaboren trotzdem zu überwinden: immer noch zwingend zugeordnet werden müssen diese Zimmer einem der drei Förderwege EOF, MM oder KMB. Laut Genossenschaft werden die Räume sehr wahrscheinlich dem konzeptionellen Mietwohnungsbau zugeordnet, somit sind sie für alle zugänglich, aber für eine Familie im EOF, die dringend ihren Wohnraum erweitern müsste, sind sie dann sehr wahrscheinlich nicht erschwinglich.  

Die Diskussion zeigte, dass die Bewohner:innen von Genossenschaftsvorhaben grundsätzlich gut mit der reduzierten Wohnfläche zurechtkommen, wenn als Ausgleich Gemeinschafträume zur Verfügung stehen. Bevorzugt werden häufig lieber mehrere kleine Zimmer als ein großer Raum, um Ausweichmöglichkeiten innerhalb der eigenen Wohnung zu haben. Auch hier können die Wohnlabore dazu beitragen, Grundrisse zu ermöglichen mit Zimmergrößen unterhalb der geforderten Fläche.  

Bild: Kooperative Grossstadt eG

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