Rückschau Online-Workshop: Erste Erfahrungen mit der neuen GbR / eGbR
Am 21. Januar 2025 fand die Online-Veranstaltung zum Thema „Erste Erfahrungen mit der neuen GbR / eGbR“ mit der Rechtsanwältin und Wohnprojektberaterin Angelika Majchrzak-Rummel im Auftrag vom Bundesverband Baugemeinschaften e.V. statt. Ziel war es, die Neuerungen der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) im Kontext gemeinschaftlicher Wohnprojekte vorzustellen und ihre Potenziale sowie Herausforderungen zu beleuchten.
Das neue Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Mit der Einführung der eGbR durch das MoPeG (Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) am 1. Januar 2024 wurde die GbR grundlegend überarbeitet. Sie ist nun grundbuchfähig, haftet vorrangig mit ihrem Gesellschaftsvermögen und bietet durch individuell gestaltbare Gesellschaftsverträge eine hohe Flexibilität. Diese Rechtsform kann nicht nur als Übergangslösung genutzt werden, sondern auch langfristig bestehen bleiben, etwa für den Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken oder den Betrieb eines Wohnprojekts. Zudem ermöglicht sie den problemlosen Wechsel in andere Rechtsformen wie Genossenschaften oder GmbHs.
Die eGbR kann außerdem sehr flexibel eingesetzt werden
Sie kann als Ergänzung zu Genossenschaften dienen, um die individuellen Bedürfnisse kleinerer Gruppen innerhalb der Genossenschaft flexibler zu regeln, oder als Gesellschafterin einer GmbH auftreten, um die Vorteile von Personengesellschaften mit den Haftungsbeschränkungen einer Kapitalgesellschaft zu kombinieren. In Verbindung mit einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) kann sie Gemeinschaftsflächen verwalten, als Treuhänderin agieren oder als Übergangslösung dienen, bis eine endgültige Eigentümerstruktur geklärt ist.
Trotz der vielen Vorteile gibt es auch noch einige Herausforderungen und Fragen
Kommunen stehen der eGbR oft skeptisch gegenüber und verlangen häufig die Unterschriften aller Gesellschafter, was den Prozess komplizierter macht. Auch Banken tun sich schwer, Kredite an eGbRs zu vergeben, da die Rechtsform für viele noch neu ist.
Fazit des Workshops
Die eGbR bietet großes Potenzial für gemeinschaftliche Wohnprojekte und ermöglicht innovative und flexible Lösungen. Sie schafft Spielraum für nachhaltige und zukunftsweisende Wohnkonzepte, erfordert jedoch weiterhin Aufklärungsarbeit und Akzeptanz bei Kommunen und Banken.