Stadtratsbeschluss vom 02.10.2019
Wichtige Änderungen für Wohnprojekte:
Grundstücke für Baugemeinschaften werden nur noch im München-Modell-Eigentum vergeben. Die Höhen der Eigentumsgrenzen München-Modell werden neu festgelegt
Die Grundstücksvergabe an Baugemeinschaften erfolgt künftig als Regelfall im kommunalen Förderprogramm München-Modell-Eigentum. Dazu wird der vorgesehene Anteil von 10% der freifinanzierten städtischen Flächen für Baugemeinschaften künftig als München-Modell-Eigentum vergeben. Damit wird der Anteil des München-Modells bei den städtischen Flächen von bisher 20% auf 30% erweitert.
In der Höhe werden die Einkommensgrenzen in den Programmen des München-Modells neu festgelegt. Die Verwaltung der LH München passt die Richtlinien im München-Modell-Eigentum entsprechend an. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Das Mietshäuser-Syndikat wird den Wohngenossenschaften gleichgestellt und kann sich auf entsprechend ausgeschriebene Grundstücke bewerben
„Genossenschaftsähnliche Wohnprojekte“ nach Art des Mietshäuser-Syndikats können sich künftig bei den Grundstücksausschreibungen und im Rahmen des Flächenkontingents für die Zielgruppe der „Baugenossenschaften (e.G.)“ mit bewerben. Voraussetzung ist dabei eine Organisationsform, die satzungsmäßig und dauerhaft eine auf die Interessen der Nutzer und Nutzerinnen bzw. der Mieter und Mieterinnen ausgerichtete Selbstverwaltung und eine nicht gewinnorientierte Bewirtschaftung der Wohnungen im Sinne des Genossenschaftswesens sicherstellt.
Der Konzeptionelle Mietwohnungsbau (KMB) wird als Programm für freifinanzierten preisgedämpften Mietwohnungsbau dauerhaft eingeführt
Konzeptioneller Mietwohnungsbau (KMB): Der KMB wird als Programm für den freifinanzierten preisgedämpften Mietwohnungsbau dauerhaft eingeführt. Auf städtischen Flächen werden in der Regel 40% (in Einzelfällen bis zu 50%) der Flächen im Konzeptionellen Mietwohnungsbau vergeben. Die Bindungsdauer soll zukünftig mindestens 80 Jahre betragen.
Mit der Einführung eines einheitlichen, lageunabhängigen Grundstückswertansatzes in Höhe von 1.050€ je qm Geschossfläche und der Festschreibung sozialer Kriterien, wird wieder die volle Wirkung des KMB entfaltet.
Bei Grundstücksausschreibungen für Baugenossenschaften wird künftig das einstufige Verfahren angewendet. Die Baugenossenschaften können dabei zwischen dem Kauf des Grundstücks und dem Erwerb eines Erbbaurechts mit laufenden oder kapitalisierten Erbbauzins wählen.
Stadtratsbeschluss vom 2.10.19
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/TOP/5684796.pdf
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/TOP/5684624.pdf