Projekt- und Rechtsformen
Gemeinschaftliche Wohnprojekte können in verschiedenen Eigentumsformen realisiert werden. Die Wahl der Rechtsform wird beeinflusst von den kurz- und langfristigen Zielen, die sich eine Gruppe setzt.
Gemeinschaftliche Wohnprojekte können in verschiedenen Eigentumsformen realisiert werden. Die Wahl der Rechtsform wird beeinflusst von den kurz- und langfristigen Zielen, die sich eine Gruppe setzt.
Zu einer Genossenschaft schließen sich Menschen zusammen, die Gemeinschaftseigentum realisieren wollen, meist im Geschosswohnungsbau. Genossenschaftsmitglieder finanzieren den Bau ihres Hauses gemeinsam. Hierzu erwerben sie wohnungsbezogene Geschäftsanteile. Die Wohnungen werden zur lebenslangen Nutzung überlassen.
Eine Baugemeinschaft ist der Zusammenschluss mehrerer privater Bauherren, die gemeinsam selbstgenutztes Wohneigentum realisieren. Der Verzicht auf einen Bauträger spart Kosten. Individuelle Wohnbedürfnisse, nachhaltige Zielsetzungen und gemeinsame Ideen können bei der Planung durch die Bauherrenschaft besser berücksichtig werden.
Das Mietshäuser Syndikat ist ein bundesweiter Projekteverbund aus fast 200 Wohnprojekten. Die einzelnen Hausprojekte sind rechtlich selbstständig und bilden zusammen mit dem Syndikatsverbund jeweils eine GmbH. Für die Bewerbung auf städtische Grundstücke in München gilt das Mietshäuser Syndikat den Genossenschaften gleichgestellt.
Mietgemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Menschen, die in separaten Wohnungen in einem Wohnkomplex zur Miete leben. Mietgemeinschaften brauchen Investoren, einen sozialen Träger oder eine Wohnungsbaugesellschaft als Partnerin.
Die gängigsten Formen sind Genossenschaften (eG), Baugemeinschaften (GbR oder eGbR), Verein (e.V.) oder Mietshäuser Syndikat (GmbH)
Genossenschaften sind Unternehmen, die für ihre Mitglieder angemessenen, bezahlbaren Mietwohnraum schaffen. Die Mitglieder sind Miteigentümer:innen und Mieter:innen zugleich. Ihre Anteile bilden das Eigenkapital zur Kreditfinanzierung des Wohngebäudes. Damit das Projekt wirtschaftlich sinnvoll ist, sollten mehr als 20 Wohneinheiten geplant werden.
Eine Dachgenossenschaft vereinigt mehrere Wohnhäuser/Wohnprojekte unter ihrem Dach. Wie eigenständig jedes einzelne Haus und Projekt wirtschaften kann wird durch die Dachgenossenschaft festgelegt.
Die Gründung einer neuen Wohnungsbaugenossenschaft lohnt sich eigentlich erst, wenn nicht nur eines, sondern mehrere Hausprojekte realisiert werden sollen. Geht es nur um ein einzelnes Projekt, bietet sich die Kooperation mit einer bestehenden Genossenschaft bzw. Dachgenossenschaft an.
Die GbR eignet sich als Rechtsform sehr gut für Mietgruppen als Alternative zum Verein oder für Baugemeinschaften, die individuellen Wohnraum im Eigentum in Mehrfamilien- bzw. Reihenhäusern errichten möchten. Durch eine Teilungserklärung wird die GbR nach Fertigstellung zu klassischen Wohneigentümergemeinschaften (WEG), die Gebäude betreut eine Hausverwaltung.
Seit 2024 kann eine GbR auch als eGbR (eingetragene GbR) bestehen bleiben.
Die Vereinsform hilft in der Vorbereitungsphase auf ein Wohnprojekt, eine Gruppe verbindlich zusammenzuschließen, bevor über die endgültige Rechtsform gemeinsam entschieden wird. Eine Vereinsgründung eignet sich auch für Gruppen, die keine eigenen Mittel in ein Projekt einbringen können oder wollen, aber nachbarschaftlich wohnen möchten, beispielsweise in Form eines Miet-Wohnprojekts.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist an sich ungeeignet für ein Wohnprojekt. Eine Ausnahme bildet das Mietshäuser Syndikat. Hier gründen der Hausverein eines Projekts und der Mietshäuser Syndikat e.V. zusammen eine GmbH mit einer Beteiligung von 49% : 51%.