Gemeinschaftseigentum (Genossenschaft)
Neben Miete und Eigentum stellt genossenschaftliches Wohnen eine gute und bezahlbare Alternative dar. Zu einer Genossenschaft schließen sich Menschen zusammen, die Gemeinschaftseigentum, meist im Wohnungsbau, realisieren wollen. Genossenschaftsmitglieder finanzieren den Bau ihres Hauses gemeinsam. Die Wohnungen werden ihnen zur lebenslangen Nutzung überlassen. Die Miete wird "Nutzungsentgelt" genannt.
Genossenschaften sind entweder auf die Errichtung und Bewirtschaftung einzelner Wohnprojekte beschränkt, oder sie planen und realisieren weitere Projekte, zum Beispiel in Form einer Dachgenossenschaft.
Rechtsform
Die Baugenossenschaft ist eine Solidargemeinschaft von Menschen, die sich zum Zweck des Baus eines gemeinsamen Hauses zusammenschließen. Genossenschaften arbeiten nach dem Demokratieprinzip: Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Zahl der gezeichneten Geschäftsanteile. Organisation und Arbeitsweise sind im Genossenschaftsgesetz geregelt. Ähnlich einem Verein wählen die Mitglieder einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Die Genossenschaft ist verpflichtet sich einem Prüfungsverband anzuschließen, der die Gründung unterstützt und in regelmäßigen Abständen prüft. Ein positives Prüfungsergebnis erleichtert die Kreditaufnahmen und die Gewährung günstiger Zinskonditionen.
Finanzierung und Förderung
Genossenschaftsmitglieder sind Eigentümer:innen und Nutzer:innen ihres Gebäudes in einer Person. Sie erwerben Genossenschaftsanteile, um das erforderliche Eigenkapital für die Finanzierung ihres Hauses aufzubringen. Die wohnenden Mitglieder zahlen ein monatliches Nutzungsentgelt, das im Wesentlichen zur Zahlung von Zinsen und der Tilgung aufgenommener Baudarlehen dient.
Erwerb der Immobilie
Wohngenossenschaften kaufen oder pachten in der Regel kommunale Flächen. Die Stadt München vergibt Grundstücken für Genossenschaften unter bestimmten Vorgaben, beispielsweise müssen sowohl frei finanzierte als auch geförderte Wohnungen für unterschiedliche Einkommensgruppen entstehen. Genossenschaftsmitglieder, die eine geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen einen Berechtigungsschein vom Amt für Wohnen und Migration.
Die Voraussetzungen für die Vergabe von Grundstücken sind in den Kommunen deutschlandweit teils unterschiedlich festgelegt.
Weitere Informationen beim Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.