Inklusion leben

Inklusive Wohnprojekte können Genossenschaften, Baugemeinschaften und Mietergemeinschaften sein, deren Konzept die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen berücksichtigt. Inklusion heißt auch, gleichberechtigte Teilhabe an der Hausgemeinschaft und im Quartier.

Für Menschen mit besonderem Bedarf

Inklusion stellt eine wichtige übergeordnete Aufgabe in der Wohnprojekt- und Quartiersentwicklung dar. Die mitbauzentrale arbeitet für Wohnprojekte im Stadtgebiet München mit dem Sozialreferat, dem Seniorenbeirat und dem Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zusammen und sucht Kooperationen mit Betroffenenverbänden und sozialen Einrichtungen.

Gemeinsames Ziel ist es, Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung den Zugang zu gemeinschaftlichen Wohnprojekten zu ermöglichen und sie bei der Entwicklung eigener Konzepte zu unterstützen.

Flyer zum Thema Inklusion

Inklusion in gemeinschaftlichen Wohnprojekten

Inklusive Wohnprojekte sind Genossenschaften, Baugemeinschaften und Mietergemeinschaften, deren Konzept die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen berücksichtigt. Dies ermöglicht eine gleichberechtigte Teilhabe an der Hausgemeinschaft und im Quartier.

Von Inklusion spricht man auch bei Gemeinschaften von Menschen mit ähnlichen Bedürfnissen, die zusammen bauen oder mieten, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. So können beispielsweise Menschen mit Gehbehinderungen oder blinde Menschen ein Wohnprojekt mit besonderer Barrierefreiheit realisieren. Inklusive Wohnprojekte sind auch ambulant betreute Wohngemeinschaften von Menschen, die einen ähnlichen Betreuungsbedarf haben.

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Was bedeutet Inklusion?

Inklusion heißt wörtlich übersetzt "Zugehörigkeit" und bedeutet das Gegenteil von Ausgrenzung. Sobald Menschen mit und ohne Beeinträchtigung körperlicher oder geistiger Art selbstverständlich gemeinsam leben, lernen, wohnen und arbeiten, geben sie ein Beispiel für gelungene Inklusion.

Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben steht. In Deutschland trat diese Vereinbarung 2009 in Kraft, die Umsetzung von Inklusion bleibt jedoch ein anhaltender Prozess.

Wie sieht inklusives Wohnen in der Praxis aus?  

Für Menschen mit Beeinträchtigung gilt: Wohnumfeld und Wohnung sollen beim täglichen Leben unterstützen und Selbstständigkeit fördern. Je nach Art und Grad der Beeinträchtigung eignen sich verschiedene Wohnformen.

Das ambulant betreute Einzelwohnen wird von Menschen im Rollstuhl bevorzugt, die nach Bedarf eine Begleitperson zur Unterstützung im persönlichen und beruflichen Alltag anstellen. Um die Bewegung mit Rollstuhl zu ermöglichen brauchen Wohnungen eine entsprechende Ausstattung, insbesondere größere Badezimmer.

Daneben gibt es Wohngruppen für Menschen mit kognitiven, körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen sowie Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf. Solche Gemeinschaftswohnungen werden von Trägerorganisationen und/oder Pflegediensten organisiert und betreut.
Die Wohnenden erhalten, je nach persönlicher Situation, Sachleistungen oder ein persönliches Budget zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts. Außerdem stehen ihnen Eingliederungshilfen durch den Bezirk und ggf. Leistungen der Pflegeversicherung und des Jobcenters zu.

Werden inklusive Wohnformen finanziell gefördert?

Der Staat fördert den Bau von Wohnraum für Ältere Menschen und für Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Förderung ist an Einkommensgrenzen gebunden, die von den Mieterinnen und Mietern eingehalten werden müssen. Auch die Förderprogramme der Stadt München sind an die Höhe des Einkommens gebunden. Trägerorganisationen bevorzugen Förderprogramme mit höheren Einkommensgrenzen, da weniger Einschränkungen bei der Belegung von WG-Zimmern darin vorgegeben sind.

Sind Wohnprojekte an baulich-räumliche Vorgaben gebunden?

Bei staatlich oder kommunal geförderten Wohnungen ist Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 vollumfänglich einzuhalten. Darüber hinaus orientieren sich die baulichen Maßnahmen und das Raumprogramm für Inklusions-Wohnraum an den Vorgaben der jeweiligen Förderprogramme und am spezifischen Bedarf der Zielgruppe.

Rollstuhl-Wohnungen sollten stets in Absprache mit dem Wohnbauträger geplant werden, da der Aufwand hoch und die Vermietung unsicher ist.  
Die Planung rollstuhlgerechter Gemeinschaftsräume, Bäder und Zimmer richtet sich nach den Bedürfnissen der Wohnenden. Auch müssen besondere Brandschutzanforderungen erfüllt werden.

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