Für nachbarschaftliches Wohnen im Alter
Wie wohnen, wenn ich älter bin? Diese Frage beschäftigt viele Menschen, auch lange bevor sie auf Unterstützung angewiesen oder in ihrer Gesundheit eingeschränkt sind. Sie möchten ihren Kindern später nicht „zur Last fallen“ oder die Kinder leben an einem anderen Ort. Oder es wird allmählich zu anstrengend, sich um das eigene Haus, die zu groß gewordene Wohnung, den eigenen Garten zu kümmern. Die Beweggründe, warum Menschen ihr Wohnumfeld im nächsten Lebensabschnitt anders gestalten möchten als bisher, sind vielfältig.
Selbstbestimmt, altersgerecht und sicher wohnen
Wichtige Anliegen sind eine gute Nachbarschaft, gegenseitige Unterstützung im Alltag und Sicherheit. Dabei suchen die einen bewusst nach einer generationenübergreifenden Gemeinschaft, während die anderen lieber mit Menschen gleichen Alters zusammenleben möchten.
Sorgende Hausgemeinschaften
In einer Sorgenden Hausgemeinschaft wohnen Sie zur Miete in Ihrer eigenen Wohnung – und leben gleichzeitig in einer aktiven Nachbarschaft mit Gleichgesinnten. Im Mittelpunkt stehen gemeinschaftliche Freizeitgestaltung, gegenseitige Unterstützung im Alltag und ein vertrauensvolles Miteinander. Diese Wohnform fördert soziale Nähe, stärkt den Zusammenhalt und bietet einen sicheren Rahmen für ein selbstbestimmtes Leben in Gemeinschaft.
Bereits vor dem Einzug lernen sich die künftigen Nachbar:innen kennen, entwickeln gemeinsame Vorstellungen und treffen verbindliche Vereinbarungen – etwa zur gegenseitigen Unterstützung, zur Nutzung des Gemeinschaftsraums oder zu regelmäßigen Treffen.
So funktioniert eine Sorgende Hausgemeinschaft
Sorgende Hausgemeinschaften entstehen häufig in Zusammenarbeit mit kommunalen Wohnungsbauunternehmen und sind in der Regel Teil größerer, gemischter Wohnanlagen. In München werden sie gemeinsam mit der Münchner Wohnen realisiert.
Unterstützt werden sie dabei vom Sozialreferat und der mitbauzentrale münchen, die diese Wohnform gezielt fördern – etwa durch die Begleitung bei der Gruppenbildung, Beratung zu passenden Fördermodellen und die Anmeldung geeigneter Wohnflächen, insbesondere in neuen Stadtentwicklungsgebieten.
So sind in den vergangenen Jahren mehrere sorgende Hausgemeinschaften erfolgreich entstanden – mit starken Nachbarschaften, funktionierenden Alltagsnetzwerken und lebendigen, gemeinschaftlichen Wohnkulturen.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Sorgende Hausgemeinschaft erfüllt werden?
Um Teil einer Sorgenden Hausgemeinschaft zu werden, sollten Sie mindestens 55 Jahre alt sein und Lust auf ein lebendiges Miteinander und nachbarschaftliche Unterstützung mitbringen. Wichtig ist außerdem die regelmäßige Teilnahme an Gruppentreffen, bei denen sich die künftige Hausgemeinschaft kennenlernt, gemeinsame Ideen entwickelt und Vereinbarungen trifft.
Da Sorgende Hausgemeinschaften im geförderten Wohnungsbau realisiert werden, benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein. Je nach Haushaltsgröße und Einkommen kommen unterschiedliche Fördermodelle in Frage:
Informieren Sie sich, ob Sie für eine geförderte Wohnung infrage kommen – je nach Einkommen und Haushaltsgröße gibt es unterschiedliche Modelle: Einkommensgrenzen – Übersicht (PDF)
Tipp: Kopieren Sie den Antrag vor dem Versenden für Ihre Unterlagen.
Wie läuft die Gründung einer sorgenden Hausgemeinschaft ab?
Der Weg zu einer sorgenden Hausgemeinschaft beginnt rund ein Jahr vor dem geplanten Einzug. Das Projekt wird zunächst in einer öffentlichen Informationsveranstaltung im ASZ (Alten- und Service-Zentrum) des jeweiligen Stadtteils vorgestellt – in Zusammenarbeit mit dem Sozialreferat und der mitbauzentrale münchen.
Anschließend wird das Projekt auf der Projektbörse der mitbauzentrale veröffentlicht. Dort können sich interessierte Personen über das Vorhaben informieren und Kontakt aufnehmen. Es folgen regelmäßige Gruppentreffen, die von der mitbauzentrale organisiert und moderiert werden. In diesen Treffen lernen sich die Teilnehmenden kennen, tauschen Erwartungen aus und bilden eine verbindliche Hausgemeinschaft. Dabei entsteht unter anderem eine gemeinsame Selbstdarstellung der Gruppe und es werden wichtige Fragen zu Organisation, Zusammenleben und gegenseitiger Unterstützung geklärt.
Etwa drei bis sechs Monate vor dem Einzug werden die Mietverträge mit der Münchner Wohnen sowie ein Kooperationsvertrag zwischen der Hausgemeinschaft und der Münchner Wohnen unterzeichnet. Dieser regelt die Zusammenarbeit und die Rahmenbedingungen des gemeinschaftlichen Wohnens.
Auch nach dem Einzug kann die Gruppe – bei Bedarf – noch ein oder zwei moderierte Treffen zur Reflexion oder Nachjustierung in Anspruch nehmen. Danach ist die Gemeinschaft in der Regel eigenverantwortlich organisiert und gestaltet ihren Alltag selbstständig weiter.
Zu den aktuellen Projekten: Projektseite
Flyer "Selbstbestimmt Wohnen im Alter"
mitbauKompakt: Nachbarschaftlich Wohnen 55+ (Sorgende Hausgemeinschaften)
Siehe auch unser Beratungsangebot für:
→ Bürgerinnen und Bürger
→ Menschen mit besonderem Bedarf
→ Kommunen in der Region München