Mietgemeinschaften (e.V.)

Eine Mietgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen, die sich soziale Verbindlichkeit, gemeinsame Aktivitäten und nachbarschaftliche Hilfe in ihrem Wohnumfeld wünschen. Sie formulieren gemeinsame Ziele und wohnen in eigenen Mietwohnungen.

Mietgemeinschaften (e.V.)

Anders als bei Baugruppen oder Genossenschaften ist bei der Mietgemeinschaft kein Einsatz von Eigenkapital erforderlich. Die Beteiligten wohnen in der eigenen Wohnung zur Miete, leben aber zugleich in einer Nachbarschaft von Gleichgesinnten. Gemeinsame Freizeitgestaltung, nachbarschaftliche Unterstützung und vieles mehr – das sind die Merkmale von Mietgruppen.
Als Partner für die Umsetzung benötigen Mietgruppen Investoren, einen sozialen Träger oder eine Wohnungsbaugesellschaft. Diese müssen bereit sein, einer Gruppe bereits bei der Planung des Gebäudes und später hinsichtlich der Bewirtschaftung Mitsprache einzuräumen.

Rechtsform

Um innerhalb einer Gruppe Verbindlichkeit über gemeinsame Ziele herzustellen, bietet sich die Gründung eines Vereins an. Diese Ziele werden in der Satzung festgeschrieben und regeln beispielsweise gegenseitige Verpflichtungen der Mitglieder über Nachbarschaftshilfe.

Für die Gründung eines Vereins spricht zudem, dass dieser als Kooperations- und Verhandlungspartner gegenüber Vermietern oder Investoren auftreten kann. Mit den Investoren schließt der Verein einen Kooperationsvertrag ab. Darin wird festgehalten, eine Gruppe bereits an der Planung eines Hauses zu beteiligen oder ihr Mitsprache bei der Vergabe frei werdender Wohnungen zu gewähren.

Finanzierung und Förderung

Mitglieder einer Mietgruppe müssen in der Regel keine finanziellen Beiträge für den Bau eines Gebäudes aufbringen. Stimmt der Vermieter einer Planungsbeteiligung zu, könnte er sich zum Bau von Gemeinschaftsräumen bereit erklären oder Sonderwünsche bei der Ausstattung der eigenen Wohnung berücksichtigen. Dies ist ggfs. mit Kosten verbunden, die von der Mietgruppe (Mieterverein) oder einzelnen Mietenden zu tragen sind.

Im Rahmen der Vereinsziele kann eine Mietgruppe Beiträge für gemeinsame Aktivitäten oder die Ausstattung eines Gemeinschaftsraums einsammeln.

Mietgruppen lassen sich für alle Einkommensgruppen realisieren. Entscheidend sind frühzeitige Gespräche mit dem Investor bzw. der Wohnungsbaugesellschaft, ob und in welchem Umfang die Errichtung geförderter Wohnungen vorgesehen ist.

Was ist das Besondere an einer Mietgruppe? 

Die Gruppenmitglieder lernen sich bereits vor Bezug der Wohnungen kennen. Sie gleichen ihre Vorstellungen und Wünschen an nachbarschaftliches Wohnen ab, planen nachbarschaftliche Unternehmungen und im Bedarfsfall gegenseitige Unterstützung, beispielsweise für ältere Menschen.

Welcher Wohnungstyp ist geeignet für Mietgruppen? 

Mietgruppen finden meist in größeren Wohnanlagen mit bunt gemischter Bewohnerschaft ihren Ort. So profitieren nicht nur die Mitglieder der Gruppe, sondern auch Alleinerziehende, ältere Menschen oder junge Familien von den gemeinsamen Aktivitäten und der nachbarschaftlichen Hilfe. Jeder Haushalt hat eine eigene, abgeschlossene, barrierefreie Wohnung.

Wie sicher wohnt es sich in einer Mietgruppe? 

Mietgruppen werden meist realisiert in Partnerschaft mit sozialorientierten Wohnungsunternehmen. Diese stehen für langfristig sicheren Wohnraum zu kalkulierbaren Mieten. Jeder Haushalt bekommt einen unbefristeten Mietvertrag.

Wo können sich die Mitglieder treffen? 

In den meisten Wohnanlagen, in denen Mietgruppen aufgenommen werden, steht ein Gemeinschaftsraum zur Verfügung, der auch von der übrigen Hausgemeinschaft genutzt werden darf. Die Organisation des Kalenders wird häufig der Mietgruppe überlassen.  

Wie stabil ist die Gemeinschaft? 

Eine schriftliche Vereinbarung gemeinsamer Ziele, Benennung von Ansprechpersonen und ggfs. die Gründung eines Vereins oder einer GbR schafft Verbindlichkeit innerhalb der Gruppe. Die internen Übereinkünfte tragen auch dazu bei, dass die Gruppe als Partner des Wohnungsunternehmens ernst genommen wird.
In den meisten Fällen wird mit dem Vermieter ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Darin wird der Gruppe das Vorschlagsrecht für die Nachbelegung frei werdender Wohnung zugesichert. Sollten ein oder mehrere Bewohner:innen ausscheiden, löst sich das Projekt deshalb nicht auf.  

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