Baugemeinschaften (GbR)
Eine Baugemeinschaft (auch Baugruppe oder Bauherrengemeinschaft) ist der Zusammenschluss mehrerer privater Bauherren, die gemeinsam selbstgenutztes Wohneigentum, meist im Geschoßwohnungsbau, realisieren. Der Verzicht auf einen Bauträger spart beträchtliche Kosten ein. Im Vordergrund stehen das gemeinschaftliche Bauen und Bewohnen von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Baugemeinschaft ist von Anfang an beteiligt an der Planung und deren Umsetzung. Individuelle und gemeinschaftliche Bedürfnisse, ökologische Anliegen und die nachbarschaftliche Einbindung können so besser berücksichtigt und gestaltet werden.
Rechtsform
Häufigste Rechtsform für die Planungs- und Bauphase einer Baugemeinschaft ist die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die nach der Bauphase in eine Eigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) übergeht.
Zusätzlich kann eine eGbR (eingetragene Gesellschaft bürgerl. Rechts) etabliert werden, um das interne Miteinander der Miteigentümer:innen und das Projekt insgesamt besser abzusichern. Die zum 1.1.2024 eingeführte eGbR erlaubt es, eine Immobilie oder Gemeinschaftsräume in einer WEG dauerhaft zu verwalten. Sie ist eine preiswerte Alternative zur Genossenschaft oder zur GmbH & Co. KG.
Finanzierung und Förderung
In der Baugemeinschaft kümmert sich jedes Mitglied eigenverantwortlich um die Finanzierung der eigenen Wohnung. In der Regel beträgt der jeweilige Anteil an Eigenkapital mindestens 10 bis 20 Prozent der gesamten kalkulierten Erstellungskosten.
Die Vergabe kommunaler Flächen für Baugemeinschaften kann an bestimmte Vorgaben zum Einkommensmix gebunden sein.