Mietgemeinschaften (e.V.)
Anders als bei Baugruppen oder Genossenschaften ist bei der Mietgemeinschaft kein Einsatz von Eigenkapital erforderlich. Die Beteiligten wohnen in der eigenen Wohnung zur Miete, leben aber zugleich in einer Nachbarschaft von Gleichgesinnten. Gemeinsame Freizeitgestaltung, nachbarschaftliche Unterstützung und vieles mehr – das sind die Merkmale von Mietgruppen.
Als Partner für die Umsetzung benötigen Mietgruppen Investoren, einen sozialen Träger oder eine Wohnungsbaugesellschaft. Diese müssen bereit sein, einer Gruppe bereits bei der Planung des Gebäudes und später hinsichtlich der Bewirtschaftung Mitsprache einzuräumen.
Rechtsform
Um innerhalb einer Gruppe Verbindlichkeit über gemeinsame Ziele herzustellen, bietet sich die Gründung eines Vereins an. Diese Ziele werden in der Satzung festgeschrieben und regeln beispielsweise gegenseitige Verpflichtungen der Mitglieder über Nachbarschaftshilfe.
Für die Gründung eines Vereins spricht zudem, dass dieser als Kooperations- und Verhandlungspartner gegenüber Vermietern oder Investoren auftreten kann. Mit den Investoren schließt der Verein einen Kooperationsvertrag ab. Darin wird festgehalten, eine Gruppe bereits an der Planung eines Hauses zu beteiligen oder ihr Mitsprache bei der Vergabe frei werdender Wohnungen zu gewähren.
Finanzierung und Förderung
Mitglieder einer Mietgruppe müssen in der Regel keine finanziellen Beiträge für den Bau eines Gebäudes aufbringen. Stimmt der Vermieter einer Planungsbeteiligung zu, könnte er sich zum Bau von Gemeinschaftsräumen bereit erklären oder Sonderwünsche bei der Ausstattung der eigenen Wohnung berücksichtigen. Dies ist ggfs. mit Kosten verbunden, die von der Mietgruppe (Mieterverein) oder einzelnen Mietenden zu tragen sind.
Im Rahmen der Vereinsziele kann eine Mietgruppe Beiträge für gemeinsame Aktivitäten oder die Ausstattung eines Gemeinschaftsraums einsammeln.
Mietgruppen lassen sich für alle Einkommensgruppen realisieren. Entscheidend sind frühzeitige Gespräche mit dem Investor bzw. der Wohnungsbaugesellschaft, ob und in welchem Umfang die Errichtung geförderter Wohnungen vorgesehen ist.